Webseiten müssen einige Pflichtangaben enthalten. Diese Liste ist zwar unvollständig und es handelt sich auch nicht um eine rechtliche Beratung, aber sie bietet eine erste Orientierung dafür, welche Inhalte auf jeden Fall vorhanden sein sollten und wo sich möglicherweise noch Informationen eingeholt werden sollten. Generell sollte individuell bei einem Rechtsberater nachgeprüft werden, welche Angaben alle auf einer Webseite vorhanden sein müssen. Viele „private“ oder „kleinen“ Webseiten haben in der Regel mit einem Impressum, einer Datenschutzerklärung und – falls nötig – mit einem Cookie-Formular den Großteil ihrer Informationspflichten abgedeckt. Welche Inhalte für die einzelnen Elemente notwendig sind, hängt immer vom individuellen Fall ab (Betreiber, Inhalt …).
Impressum
Webseiten mit geschäftsmäßigem oder journalistisch-redaktionellem Inhalt müssen ein Impressum enthalten. Dies ist unter anderem im TMG geregelt. Es kann auch schnell passieren, dass für vermeintlich private Seiten ein Impressum notwendig ist. Hier sollte sich genau informiert werden, jedoch benötigt der Großteil an Webseiten ein gültiges Impressum mit entsprechenden Pflichtangaben abhängig von der Rechtsform des Betreibers. Das Impressum sollte zudem idealerweise mit einem Klick von der Startseite erreichbar sein. Genannt werden müssen beispielsweise Informationen zum Verantwortlichen für journalistisch-redaktionelle Inhalte, allgemeine Informationen zum Betreiber, Angaben für bestimmte Berufsgruppen und weiteres.
Datenschutzerklärung
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) muss eine Webseite eine Datenschutzerklärung enthalten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Oftmals wird mindestens die IP-Adresse der Besucher verarbeitet und bei einem Webhoster in den Logdateien gespeichert, sodass nahezu jede Webseite eine entsprechende Datenschutzerklärung benötigt. Dort müssen wie beim Impressum gewisse Pflichtangaben enthalten sein, beispielsweise ein Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, welche Daten erhoben werden, wie lange diese gespeichert werden und vieles mehr.
Cookie Hinweis und Einwilligung
Falls neben den technisch notwendigen Cookies auch noch optionale Cookies zum Einsatz kommen, ist eine explizite Einwilligung notwendig. Dies geschieht entsprechend über einen Cookie Hinweis mit entsprechender Einwilligungsmöglichkeit.
Barrierefreiheitserklärung
Öffentliche Einrichtungen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, Firmen ab einer gewissen Größe müssen dies seit den Änderungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zum Teil ebenfalls.
Weitere Informationspflichten
Je nach Betreiber und Inhalten der Webseite gibt es auch noch spezifische und allgemeine Informationspflichten. Beispielsweise Urheberrechtshinweise (nach UrhG), die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB – nach BGB), Widerrufsbelehrung für Online-Shops (nach BGB und EGBGB), Informationen zu Preisangaben (nach PAngV) für Online-Shops, Informationen zur Online-Streitbeilegung (nach ODR-VO), ein Jugendschutzbeauftragter (nach JMStV) und weiteres. Je nach Inhalten und Betreiber der Webseite kann es also sinnvoll sein noch einmal nachzuprüfen, ob alle Informationen vorhanden sind und ob alle Pflichten erfüllt wurden.
Wir führen eine solche rechtliche Beratung nicht durch.